bAV Service für Unternehmen
Betriebliche Altersvorsorge und Versorgungswerke
Sie möchten in Zukunft ihren Mitarbeitern die Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge anbieten oder bieten diese bereits an? Ist die Beteiligung Ihrer Mitarbeiter sehr gering und Ihr Ziel ist es diese zu erhöhen?
Dann beauftragen Sie LuCon. Auf Grund unserer Zulassung als freier Makler nach §34d GewO beraten wir Unternehmen hinsichtlich betrieblichen Versorgungswerken .
Unser Leistungsspektrum umfasst u.a.:
- Beratung und Einrichtung von Versorgungswerken
- Prüfen bestehender Versorgungswerke
- Optimierung von Versorgungswerken
- spezielles Deckungskonzept (Lückenschluss von SV-Ansprüchen)
- Einrichtung von Pensionszusagen (Gesellschafter, Geschäftsführer)
- Prüfen bestehender Pensionszusagen
- Optimierung von Pensionszusagen
- Prüfen auf Rechtssicherheit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
- Netzwerk mit spezialisierten Anwälten (Versorgungsordnung)
Rechtssicherheit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Die betriebliche Altersvorsorge stellt heute neben der gesetzlichen Rente und der privaten Vorsorge eine weitere Säule der Altersabsicherung dar.
So wurde den Arbeitnehmern Fördermöglichkeiten zur Verfügung gestellt und gleichzeitig den Unternehmen umfangreiche Pflichten auferlegt. Hierzu gehört unter anderem die vollständige und nachweisbare Informationspflicht des Arbeitgebers. Bei fehlender Information Seitens des Arbeitgebers und Beraters kann es Haftungsrisiken nach sich ziehen. Oftmals wird in der Beratung verschwiegen das durch Umwandlung des Bruttos für einen Vertrag auch die zu erwartenden Sozialversicherungsansprüche sinken (Arbeitslosen-, Krankentagegeld-, und Rentenversicherung). Oftmals ist das auch ein Grund mangelnder Beteiligung.
Wir von LuCon bieten Ihnen ein spezielles Deckungskonzept an, welches die Minderung der Sozialversicherungsanspüche ausgleicht. Vertreter von Versicherungen haben nicht die Möglichkeit dies anzubieten, was auch ein Grund dafür ist, das die Minderung der Leistung nicht erwähnt wird.
Deckungskonzept